AGB´s
Nutzungsbedingungen Ziegenstückle (Reichenbach)
• Die Nutzung des Ziegenstückles erfolgt auf eigene Verantwortung des Nutzenden. Die Nutzung des Ziegenstückles von Minderjährigen erfolgt auf Verantwortung ihrer Erziehungsberechtigten. Insbesondere gilt dies für die Nutzung aller Spielgeräte, Die Betreiber des Ziegenstückles übernehmen keine Aufsichtspflicht oder Haftung. Dies unterliegt den Begleitpersonen.
• Bei mutwilliger oder fahrlässiger Misshandlung von Tieren auf dem Ziegenstückle, kann der Nutzer von der Nutzung des Ziegenstückles nach dem Ermessen der Betreiber ausgeschlossen werden. Die Betreiber des Ziegenstückles behalten für diesen Fall vor weitergehenden Schadensersatz geltend zu machen.
• Die Nutzung des Ziegenstückles kann nur in zweckmäßiger Kleidung erfolgen; geschlossene Schuhe, Mütze (Schildmütze) und lange Hosen werden empfohlen. (Ein kleiner Unterstand vor Ort schützt vor Regen)
• Allergien und Unverträglichkeiten sind den Betreibern des Ziegenstückles im Vorfeld schriftlich mitzuteilen.
• Es wird darauf hingewiesen, dass die Einfahrt zum Ziegenstückle der Gemeinde Reichenbach gehört. Wege und Einfahrten dürfen nicht zugeparkt werden. Die Einfahrt sollte nur zum Ein- und Aussteigen benutzt werden. Parkmöglichkeiten sind in der Danziger- oder Weinbergstraße ausreichend vorhanden.
• Die Einfahrt zum Ziegenstückle wird ebenfalls vom Waldkindergarten der Gemeinde Reichenbach genutzt. Werktags zwischen 7.45 Uhr und 13 Uhr darf diese daher nicht befahren werden.
• Die Betreiber des Ziegenstückles behalten sich vor, bei Missachtung der Nutzungsbedingungen des Ziegenstückles die Gestattung der Nutzung des Ziegenstückles zu beenden. Etwaiges Entgelt wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.
Betreiber des Ziegenstückles (Reichenbach): Tina und Thomas Löffler
Im Weilerbett 43/1
73262 Reichenbach
Tel. 07153/406403